Informationen zum Umgang mit dem Coronavirus (Covid19 / SARS-CoV-2)
[Stand: 2. Juni 2020, 19.30 Uhr]
Bitte halten Sie sich weiterhin auch selbsttätig auf dem Laufenden, indem Sie regelmäßig die entsprechende Informationsseite der JGU besuchen und außerdem ebenso regelmäßig Ihre Mails an xxx@students.uni-mainz.de abrufen!
Inhaltsverzeichnis
- Informationen zum Umgang mit dem Coronavirus (Covid19 / SARS-CoV-2)
- Abgabe von Hausarbeiten, Portfolios, Essays usw.
- #FlattenTheCurve: Home Office-Regelungen
- Die Johannes Gutenberg-Universität Mainz (JGU) geht ab dem 24. März 2020 in Notbetrieb
- UB Mainz ab 19. März für Publikumsverkehr geschlossen
- Alle Prüfungen bis auf Weiteres abgesagt
- Start des Sommersemesters vorerst auf den 20. April 2020 verschoben
Abgabe von Hausarbeiten, Portfolios, Essays usw.
Der Prüfungsausschuss 'Kunstgeschichte und Musikwissenschaft' hat am 16. März 2020 die Abgabefrist für Hausarbeiten (ursprünglich 31. März 2020) vorerst bis zum 30. Juni 2020 verlängert (vgl. dazu §7 (3) der aktuell gültigen Prüfungsordnungen im Bachelor- bzw. Masterstudiengang).
Hausarbeiten, Portfolios, Essays usw. sind ab dem 2. Juni 2020 folgendermaßen einzureichen:
(a) als pdf-Dokument (inklusive des ausgefüllten, unterschriebenen und eingescannten Formblatts) per E-Mail an mreihl@uni-mainz.de
und
(b) parallel dazu als Papierversion per Post an die*den jeweiligen Dozierende*n an die Adresse der Abteilung Musikwissenschaft:
Dozent*in xyz
Johannes Gutenberg-Universität
FB 07 - Abteilung Musikwissenschaft
Jakob-Welder-Weg 18
55128 Mainz
#FlattenTheCurve: Home Office-Regelungen
- Sämtliche Sprechstunden der einzelnen Lehrenden, des Studienbüros, des Prüfungsamts Kunstgeschichte & Musikwissenschaft sowie der Studienfachberatung werden (nach vorheriger Vereinbarung per E-Mail) ab sofort nur noch telefonisch durchgeführt.
- Das Sekretariat der Abteilung Musikwissenschaft ist vorübergehend ausschließlich per Mail erreichbar!
- Sämtliche Mailadressen sämtlicher Kolleg*innen finden Sie hier.
Die Johannes Gutenberg-Universität Mainz (JGU) geht ab dem 24. März 2020 in Notbetrieb
Die Johannes Gutenberg-Universität Mainz (JGU) geht ab dem 24. März 2020 in Notbetrieb. Dies hat die Leitung der JGU angesichts der aktuellen Regelungen der Bundesregierung und der Landesregierung Rheinland-Pfalz, der Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI) und der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina für einen temporären deutschlandweiten "Shutdown" entschieden.
Die JGU wird ab dem 24. März 2020 für den Publikumsverkehr geschlossen und bis auf Weiteres vom Regelbetrieb auf einen Notbetrieb umgestellt.
Konkret heißt das: Alle in zentraler und dezentraler Bewirtschaftung stehenden Gebäude auf dem Campus und in den Außenstellen werden geschlossen. Der Lehr- und Forschungsbetrieb der JGU wird für den Zeitraum des Notbetriebs eingestellt.
Dies gilt nicht für den Fachbereich 04, für den die Universitätsmedizin Mainz eigene Regeln setzt, da der medizinischen Forschung und Lehre im Kontext der Krankenversorgung in diesen Zeiten besondere Bedeutung zukommen.
Ausgenommen sind auch die an anderen Fachbereichen auf dem Campus betriebene Forschung und Anwendung, die in Zusammenhang mit der Krankenversorgung stehen.
UB Mainz ab 19. März für Publikumsverkehr geschlossen
Die Universitätsbibliothek der JGU schließt ab dem 19. März 2020 bis auf Weiteres alle Bibliotheksstandorte für den Publikumsverkehr!
Dies betrifft auch den Standort Musikwissenschaft der Bereichsbibliothek Philosophicum!
Alle Prüfungen bis auf Weiteres abgesagt
Die Hochschulleitung der Johannes Gutenberg-Universität Mainz hat zum 15. März 2020 alle Prüfungen bis auf Weiteres abgesagt!
- Davon sind in der Tat ALLE Prüfungen betroffen, also auch mündliche Modulabschlussprüfungen und mündliche BA- und MA-Abschlussprüfungen!
- Bachelor- und Masterarbeiten schicken Sie ab sofort ausschließlich per Post an das Zentrale Prüfungsamt des Fachbereichs 07!
Bis auf Weiteres gilt eine eingereichte pdf-Datei der Abschlussarbeit mit eingescannter Erklärung der selbständigen Anfertigung der Abschlussarbeit als fristwahrend. Die ausgedruckten Exemplare sind dennoch sobald als möglich nachzureichen. - Anträge auf Fristverlängerung der Abschlussarbeit, die sich aus der stark eingeschränkten Nutzung der Bibliothek(en) ergeben, bedürfen der Zustimmung der jeweiligen Erstgutachter*innen (E-Mail ist ausreichend). Über den Umfang der Fristverlängerung entscheidet das Prüfungsamt.
- Sofern Sie bis zum 31. März 2020 den Nachweis über den erfolgreichen Bachelorabschluss im Studierendenservice vorlegen müssen und hierfür erforderliche, im Zeitraum vom 16.3.-31.3.2020 angesetzte Prüfungsleistungen (mündliche oder schriftliche Prüfungen mit Präsenzcharakter) aufgrund der Absage der Prüfungsmöglichkeiten nun nicht mehr erbringen können, wenden Sie sich bitte per E-Mail oder telefonisch an den Studierendenservice.
Der Studierendenservice wird den Sachverhalt gemeinsam mit dem zuständigen Prüfungsamt/Studienbüro prüfen und für die betroffenen Studierenden eine Verlängerung der Nachweisfrist einräumen.
Gleiches gilt für die Erfüllung von Auflagen im Rahmen der Masterzulassung, die bis zum 31. März 2020 hätten erbracht werden müssen.
Start des Sommersemesters vorerst auf den 20. April 2020 verschoben
Das rheinland-pfälzische Wissenschaftsministerium und die staatlichen Hochschulen haben entschieden, wegen des Erregers Covid-19 (Corona-Virus) den Präsenzlehrbetrieb bis nach den Osterferien zu verschieben. Gegenwärtig startet damit der Lehrbetrieb aller rheinland-pfälzischen Hochschulen voraussichtlich am 20. April 2020.